Die BAIT sind Geschichte – zumindest für den Großteil der Finanzbranche. Seit dem 17. Januar 2025 ist die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) unmittelbar anzuwenden. Die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) wurden von der BaFin für Institute, die unter DORA fallen, vollständig aufgehoben.
Doch was bedeutet das für Dich und Dein Unternehmen? Welche bisherigen BAIT-Regelungen bleiben relevant, weil sie mit DORA deckungsgleich sind? Und worauf musst Du Dich mit DORA neu einstellen?
Hier bekommst Du den vollständigen Überblick.
| Thema | BAIT (bisher) | DORA (neu ab 17.01.2025) | Was das für Dich bedeutet |
|---|---|---|---|
| Rechtsrahmen | Nationale Verwaltungsvorschrift der BaFin | EU-Verordnung – direkt gültig in allen Mitgliedsstaaten | Einheitlicher europäischer Standard für digitale Resilienz |
| Anwendungsbereich | Banken, Finanzdienstleister, teils Zahlungsdienste | Alle Finanzunternehmen inkl. Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltung, Zahlungs- & Kryptodienste | Erweiterter Geltungsbereich – auch IT-Dienstleister betroffen |
| Status ab 2025 | BAIT weiterhin gültig | BAIT aufgehoben für DORA-Institute | BAIT gilt nur noch bis Ende 2026 für Nicht-DORA-Institute (z. B. Leasing, Factoring) |
| IT-Governance | Strategische IT-Steuerung durch Geschäftsleitung | Artikel 5 – Verantwortung der Geschäftsleitung für IKT-Resilienz | Geschäftsführung trägt volle Verantwortung für Cyber-Resilienz |
| IKT-Risikomanagement | Anforderungen an IT-Risikomanagement | Artikel 6 ff. – Risikomanagement für Informations- & Kommunikationstechnologien | Risikomanagement muss EU-weit einheitlich dokumentiert und geprüft werden |
| Informationssicherheit | ISM, Schutzmaßnahmen, Zugriffskontrolle | Artikel 8 – Sicherheitsrichtlinien, Zugriffskontrollen, Schutzmaßnahmen | Bestehende ISM-Richtlinien können übernommen, aber auf DORA-Terminologie umgestellt werden |
| IT-Betrieb & Infrastruktur | Überwachung und Stabilität des IT-Betriebs | Artikel 11 – Systemstabilität, Monitoring, Echtzeit-Analyse | Erweiterte Logging- & Monitoringpflichten (Echtzeit erforderlich) |
| Auslagerungen (inkl. Cloud) | BAIT & MaRisk-Vorgaben zu Auslagerungen | Artikel 28 ff. – IKT-Drittparteienrisikomanagement | Pflicht zur Registrierung, Bewertung & Überwachung aller IT-Dienstleister |
| Notfallmanagement | IT-Notfallkonzept + AT 7.3 MaRisk | Artikel 10 – Business Continuity & Response-Pläne | Resilienztests (z. B. Red Teaming, TLPT) ergänzen klassische Notfallübungen |
| Resilienztests | Penetrationstests empfohlen | Artikel 21 – Regelmäßige, bedrohungsbasierte Tests | Pflicht zur Durchführung von TLPT und technischen Resilienzprüfungen |
| Meldepflichten | Keine formale Meldepflicht | Artikel 17 ff. – Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle binnen 4 Stunden | Verpflichtende Prozesse zur Erkennung, Klassifizierung und Meldung erforderlich |
| Drittparteienregister | Keine zentrale Übersicht | EU-weites Register kritischer IKT-Dienstleister | Mehr Transparenz & Aufsicht auf EU-Ebene – besonders für Cloud-Anbieter |
| Relevanz BAIT | Voll anwendbar | Nur noch Übergangsweise für Nicht-DORA-Institute | Übergangszeit bis Ende 2026 für Anpassung an DORA nutzen |
DORA ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die digitale operationale Resilienz im gesamten Finanzsektor der EU zu stärken. Sie gilt unmittelbar und verbindlich für eine Vielzahl von Unternehmen, darunter:
Kreditinstitute
Wertpapierfirmen
Zahlungsinstitute
Kapitalverwaltungsgesellschaften
Krypto-Dienstleister
Versicherungen
DORA ist also der neue Rechtsrahmen, wenn es um Informationssicherheit, IKT-Risikomanagement, Auslagerungen und IT-Notfallmanagement geht.
Die BAIT sind für Institute, die unter DORA fallen, nicht mehr anwendbar. Lediglich Leasing- und Factoringgesellschaften, die nicht direkt von DORA erfasst werden, müssen die BAIT weiterhin anwenden – aber auch nur noch bis Ende 2026. Dann treten auch für sie DORA oder darauf abgestimmte Anforderungen in Kraft.
Das heißt für Dich konkret:
DORA ersetzt BAIT vollständig, wenn Du ein DORA-pflichtiges Institut bist.
BAIT bleibt nur übergangsweise relevant – und nur für Institute außerhalb des DORA-Anwendungsbereichs.
Obwohl DORA ein eigenständiger Rechtsrahmen ist, sind viele Anforderungen inhaltlich deckungsgleich oder sehr ähnlich zu den BAIT. Hier eine Gegenüberstellung:
| BAIT-Thema | DORA-Anforderung (Artikel) |
|---|---|
| IT-Governance | Artikel 5 – Strategische Steuerung durch die Geschäftsleitung |
| Informationsrisikomanagement | Artikel 6 – IKT-Risikomanagement |
| Informationssicherheitsmanagement | Artikel 8 – Schutzmaßnahmen und Sicherheitspolitik |
| Benutzerberechtigungen | Artikel 6 – Zugriffskontrollen |
| IT-Betrieb und Infrastruktur | Artikel 11 – IT-Systemstabilität und Überwachung |
| Auslagerungen (inkl. Cloud) | Artikel 28 ff. – Drittparteienrisikomanagement |
| IT-Notfallmanagement | Artikel 10 – Business Continuity und Response-Pläne |
| Operative Sicherheit / Tests | Artikel 21 – Resilienz-Tests & Penetrationstests |
| Schnittstelle zu Zahlungsdienstnutzern | Artikel 16 – Spezifische Anforderungen an Zahlungsinstitute |
Kurz gesagt: DORA ist umfassender, strikter – aber viele Themen kennst Du bereits aus den BAIT.
Trotz vieler Überschneidungen bringt DORA neue Pflichten mit sich, die Du unbedingt kennen solltest:
DORA verlangt, dass bedeutende IKT-Vorfälle innerhalb von 4 Stunden an die zuständige Behörde gemeldet werden – also keine freiwillige Selbstanzeige mehr, sondern eine verpflichtende Meldung.
Du musst also:
Prozesse zur Erkennung, Bewertung und Kategorisierung von IKT-Vorfällen etablieren.
Ein Meldesystem aufbauen, das den DORA-Zeitvorgaben gerecht wird.
Neben klassischen Penetrationstests verlangt DORA regelmäßige Tests zur digitalen Resilienz. Dazu gehören:
Threat-Led Penetration Testing (TLPT) für kritische Institute
Szenarien-Übungen und Red Teaming
Technische, organisatorische und prozessuale Tests Deiner Resilienzmaßnahmen
Hier reicht es also nicht mehr, einmal im Jahr ein System zu prüfen – Testpläne müssen systematisch und regelmäßig durchgeführt werden.
DORA nimmt Dich beim IKT-Drittparteienrisikomanagement deutlich stärker in die Pflicht:
Du musst alle IKT-Dienstleister registrieren, bewerten und überwachen.
IKT-Risikobewertungen sind für jeden Drittanbieter zu dokumentieren.
Bei kritischen Dienstleistungen gelten erhöhte Anforderungen, inklusive Exit-Strategien und Vertragsstandards.
Das betrifft besonders:
Cloud-Anbieter
Infrastruktur-Dienstleister
Softwareanbieter (SaaS, PaaS, IaaS)
Ab 2025 müssen Institute ihre kritischen IKT-Dienstleister in einem EU-weiten Register führen. Für sehr große Dienstleister wird zudem eine direkte EU-Aufsicht eingeführt.
Auch wenn DORA jetzt gilt, kannst Du bestehende Dokumentationen und Prozesse aus der BAIT-Zeit weiterhin nutzen – wenn sie DORA-konform sind.
Hier ein paar Tipps:
Richtlinien für ISM/IRM kannst Du meist übernehmen, musst sie aber auf DORA-Terminologie und -Artikel referenzieren.
Notfallpläne aus AT7.3 MaRisk + BAIT können als Grundlage dienen – aber Resilienz-Tests müssen ergänzt werden.
Protokollierungen, Logging und Monitoring musst Du ggf. erweitern, um den DORA-Anforderungen zu Echtzeit-Erkennung und Analyse gerecht zu werden.
Verantwortlichkeiten (Accountability) solltest Du überarbeiten: DORA verlangt klare Zuständigkeiten, Eskalationsstufen und Kontrollpflichten.
Gap-Analyse machen: Welche BAIT-Regelungen hast Du bereits umgesetzt – und welche DORA-Vorgaben fehlen noch?
Richtlinien überarbeiten: Passe vorhandene Policies an DORA-Strukturen an, insbesondere hinsichtlich Meldepflichten, Tests und Drittparteien.
Verantwortlichkeiten klären: Erstelle ein DORA-Rollenmodell mit klarer Zuweisung – Geschäftsführung, ISB, IKT-Risikomanagement, Fachbereiche.
Mitarbeiter schulen: Sensibilisiere Teams für neue Meldewege, Testszenarien und Bedrohungslagen – am besten durch ein E-Learning.
Verträge prüfen: Geh alle IKT-Dienstleistungsverträge durch – erfüllen sie DORA-Vorgaben wie Exit-Klauseln, Auditrechte, Leistungsdefinitionen?
DORA geht deutlich über die BAIT hinaus – insbesondere durch den europaweiten Rechtsrahmen, die verpflichtenden Meldungen, die Testverfahren und das Drittparteien-Register. Gleichzeitig sind viele der bisherigen BAIT-Strukturen eine solide Grundlage, auf der Du aufbauen kannst.
Wenn Du die Übergangszeit bis zur vollständigen DORA-Konformität jetzt nutzt, sicherst Du Deinem Unternehmen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine nachhaltig robuste IT- und Sicherheitsarchitektur.
Noch Fragen oder brauchst Du Hilfe bei der DORA-Umsetzung?
S+P unterstützt Dich gern mit:
Checklisten und GAP-Analysen,
Vorlagen für DORA-konforme Richtlinien oder
Meld Dich einfach – S+P hilft Dir dabei, DORA nicht nur zu erfüllen, sondern optimal umzusetzen. 💡
DORA einfach erklärt:
➡️ Alles Wichtige zum Digital Operational Resilience Act (DORA) – von den Grundlagen bis zu den Pflichten für Finanzunternehmen – findest du hier:
👉 Digital Operational Resilience Act – DORA kompakt erklärt
Seit dem 17. Januar 2025 gilt die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) unmittelbar. Für alle Institute, die unter DORA fallen, wurden die BAIT von der BaFin aufgehoben. DORA ist damit der neue verbindliche Rechtsrahmen für IT, Informationssicherheit und Resilienz im Finanzsektor.
DORA gilt für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geldinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen und Krypto-Dienstleister. Nur Leasing- und Factoringgesellschaften fallen vorerst noch unter die BAIT – jedoch nur bis Ende 2026.
Viele BAIT-Anforderungen sind inhaltlich deckungsgleich mit DORA, etwa in den Bereichen IKT-Risikomanagement, IT-Governance, Informationssicherheit und Notfallmanagement. Bestehende BAIT-Prozesse können übernommen werden, müssen aber auf DORA-Terminologie und Artikel angepasst werden.
DORA führt neue Meldepflichten bei IKT-Vorfällen ein (innerhalb von 4 Stunden), verlangt regelmäßige Resilienztests (z. B. TLPT, Red Teaming) und schreibt ein europaweites Register kritischer IKT-Dienstleister vor. Außerdem wird das Drittparteienrisikomanagement deutlich verschärft.
DORA ist eine EU-weite, unmittelbar geltende Verordnung, während BAIT eine nationale Verwaltungsvorschrift war. DORA harmonisiert die Regeln für alle EU-Finanzunternehmen und legt einen klaren Fokus auf digitale Widerstandsfähigkeit statt nur auf IT-Sicherheit.
Für DORA-pflichtige Institute gilt DORA seit dem 17. Januar 2025 vollständig. Leasing- und Factoringgesellschaften, die nicht direkt unter DORA fallen, müssen die BAIT noch bis Ende 2026 anwenden. Danach greifen auch für sie angepasste DORA-Regelungen.
Empfohlen sind: Gap-Analyse zwischen BAIT und DORA, Anpassung der Richtlinien, Einrichtung von Meldeprozessen, Vertragliche Prüfung der IKT-Dienstleister sowie Schulung der Mitarbeitenden zu neuen DORA-Anforderungen.
S+P bietet Checklisten, Gap-Analysen, E-Learning-Module, Richtlinien-Vorlagen und Workshops zur Resilienzprüfung. Damit kannst Du DORA-Anforderungen effizient umsetzen und Deine IT-Resilienz nachhaltig stärken.
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